Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 10.12.2004)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Geschäftsvorfälle außer Segeln aktiv!
z.B. Yachtcharter, Hausboote, Mitsegeltörns
DMC-Reisen und seine Partnerfirmen: DMC-Reisen Mühlbauer tritt für die im
Prospekt bzw. im Internet aufgeführten Partnerfirmen als Vermittler, nicht als
Reiseveranstalter auf. Die in diesem Prospekt genannten Yachten/Törns/Reisen
werden von DMC als Vermittler im Namen, Auftrag und auf Rechnung der
Partner/Eigner im In- und Ausland vermittelt. Zusätzlich zu diesen Bedinungungen
gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen/Chartervertrag der jeweiligen
Partnerfirma. Einrichtungsvarianten einzelner Yachten können sich von
ausgedruckten Grundrissen unterscheiden. Die internationalen DMC-Partner
behalten sich Ausstattungsänderungen vor. Eventuelle Steuern und gesetzliche
Abgaben sind in den Charterpreisen enthalten.
Bei den angegebenen Charterpreisen handelt es sich um die orginalen uns
von den Partnern zur Verfügung gestellten Preise ohne Aufschläge.
Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Bezahlung: Mit Vertragsabschluß wird sofort eine Anzahlung fällig. Die Höhe
richtet sich nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Partnerfirma. Die
Restzahlung wird meist 6-4 Wochen vor Reiseantritt fällig, gemäß den
Partnerbedingungen. Die Zahlungsmodalitäten sind in der Auftragsbestätigung
aufgeführt. Die Unterlagen werden dem Kunden je nach seiner Wahl, nach
Eingang seiner Zahlung, von DMC-Reisen cirka 10 Tage vor Abreise
ausgehändigt oder zugeschickt.
Preisauszeichnungen in Fremdwährung werden zum Tageskurs abgerechnet.
Der Sicherungschein zur Absicherung des Charterpreises wird zusammen
mit der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgehändigt
Alle Angaben in Web-Datenbank und Katalog wurden nach bestem Wissen gemacht. Irrtümer und Preisänderungen
vorbehalten. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei vom Charterer/Reisenden festgestellten Mängeln sind diese unverzüglich
der Charterbasis/Reiseleitung anzuzeigen. Nur bei detaillierten Angaben kann
für schnelle Abhilfe gesorgt werden.
Extratipp: Ein sorgfältiger Eincheck bei der Schiffsübernahme bringt ev. Mängel
zutage und sie können schnell und unbürokratisch beseitigt werden. Während
des Törns kann eine Ersatzbeschaffung/Reparatur u.U. nicht an jedem Ort
möglich sein. Das Stützpunktpersonal gibt hilfreiche Anweisungen zur
Schadensminimierung/Reparatur. Mängel, die beim Eincheck nicht im Protokoll
vermerkt werden können beim Auscheck Kosten verursachen. check it out!!!
Unbedingt sofort ein Schadensprotokoll erstellen! Auf Wunsch können Kautions-, Skipper- und Reiserücktrittskosten-Versicherungen
von Yacht-Pool-Versicherungen und Europäische Versicherung etc. bei DMC-Reisen
abgeschlossen werden.
Bei SEGELN AKTIV!-Reisen, bei welchen DMC-Reisen Mühlbauer als
Reiseveranstalter auftritt, gelten die im SEGELN AKTIV! -Prospekt ausgedruckten
Reisebeschreibungen und -bedingungen wie untenstehend aufgeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: für Segeln Aktiv!
1. Abschluß des Reisevertrages: Mit der Anmeldung bietet der Kunde
dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch den RV zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimm-
ten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der RV dem
Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Die in dem Prospekt
enthaltenen Angaben sind für den RV bindend. Er kann jedoch vor
Vertragsschluß eine Änderung erklären, soweit er dies in dem Prospekt
vorbehalten hat. Der RV und der Reisende können von den Prospektan-
gaben abweichende Leistungen vereinbaren.
2. Bezahlung: Mit Vertragsabschluß werden sofort 50% des im
Reiseprogramm ausgeschriebenen Reisepreises fällig. Der Sicherungs-
schein wird ausgehändigt. Die Restzahlung von 50% wird 4 Wochen
vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden dem Kunden je nach seiner
Wahl nach Eingang seiner Zahlung beim RV/Reisebüro cirka 10 Tage vor
Abreise ausgehändigt oder zugeschickt.
3. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den RV bindend. Der RV behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß, eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Ab-
weichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom
RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beieinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet den Kunden
über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reise-
veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkur-
se, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Platz
auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung hat der RV den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls
Preiserhöhungen 5 % übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung des RV über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.a.Unterbringung: Um die Sicherheit bzw. die Durchführung der Reise
sicherzustellen behält sich der RV vor die Teilnehmer auch auf größeren bzw
anderen Yachten, ev. auch mit größerer Crew - wie gebucht in der
Doppelkabine - ohne Mehrpreis unterzubringen.
5. Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann bis zum Reisebeginn
jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV, die schriftlich erfolgen soll, vom
Reisevertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim RV. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendun-
gen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertrag-
lich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentuelen Verhältnis zum Reisepreis
pauschalieren:
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
- ab 29 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
5.a Umbuchung durch den Kunden: Bis zum Reisebeginn kann der Kunde
verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzlich Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen-
stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für eine Namensänderung wird
ein Umbuchungsentgelt von Euro 50,- pro Reiseteilnehmer erhoben.
Sollen auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen hinsicht-
lich Termin, Reiseziel, Route, Unterkunft etc. vorgenommen werden, so hat er
die daraus entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen zu ersetzen, minde-
stens jedoch Euro 100.- pro Person.
5.b Rücktritt durch den Kunden: Die Widerrufsfrist ohne Kosten für
Internetbuchungen beträgt 2 Wochen und beginnt mit dem Zugang dieser Belehrung
(also z.B. mit dem Absetzen der eMail). Ausgeschlossen sind Last-Minute-Buchungen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Der RV kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen-
dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Der RV kann bis drei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichung der in der
konkreten Reisebeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reise-
vertrag zurücktreten. In jedem Fall ist der RV verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüg-
lich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV den Kunden
hiervon zu unterrichten.
7. Haftung des Reiseveranstalters: Der RV haftet im Rahmen der Sorgfalts-
pflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwa-
chung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der RV nicht gemäß Ziff. 3.
vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des RV gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz
wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob
fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, soweit der RV
für einen dem Kunden enstanden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für einen von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der RV
gegenüber dem Kunden herauf ebenfalls berufen. Die Haftungsbeschränkungen und
-ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
8. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung des RV für Schä-
den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reispreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der RV für einen dem Reisenden enstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwort-
lich ist. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportver-
anstaltungen, Ausstellungen, Exkursionen, Schiffs-Endreinigung, usw.) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den RV ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Lei-
stungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorausset-
zungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Gewährleistung: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, der den RV nicht zu vertreten
hat.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, bei
auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
oder so gering wie möglich zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reise- leitung, sofern eine solche eingesetzt ist, zur Kenntnis zu bringen. Ist vom RV
eine eigene Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den vertraglichen Verein-
barungen auch nicht geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, dem
Veranstalter an seinem Sitz unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen
zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Unterläßt der Reisende schuldhaft
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Bei
Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem
Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von
Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines
Anspruchverlustes.
10a. Sie nehmen an einem sportlichen Unternehmen teil. Sie kein Passagier,
sondern Crewmitglied. Den Anordnungen der Flottillenleitung bzw. des Skip-
pers ist Folge zu leisten. Der Reisende verpflichtet sich die ihm übertragenen
Arbeiten im Rahmen der Seemannschaft und des Borddienstes sorgfältig zu
erledigen. Insbesondere der Rudergänger hat die Verpflichtung nach den
internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) intensiv Ausguck zu halten
und Kollisionen mit Angeln, Netzen, Leinen, Untiefen und Schiffen und
Grundberührungen zu vermeiden. Die Teilnahme am Törn und an den
Landgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bedingung für die Teilnahme an
einem Segeltörn ist, daß der Reiseteilnehmer gesund ist, an keiner ansteckenden Krankheit oder Anfallskrankheit leidet und 15 Minuten im tiefen Wasser
schwimmen kann. Nichtschwimmer haben an Bord regelmäßig Rettungs-
weste und Life-Belt zu tragen und zu benutzen.
10b. Für Schäden an der Yacht gilt das Verursacher-Prinzip: Schäden an Schiff
oder Ausrüstung, die nicht auf normale Abnutzung/Alterung zurückzuführen
sind, werden von der Crew gemeinschaftlich getragen. Die zu hinterlegende
Kaution (Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung) dient der
Schadensregulierung.
11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: Der RV steht dafür ein,
Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der RV haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den RV mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, daß der RV die Verzögerung zu vertreten hat. Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des RV bedingt sind.
12. Allgemeines: Alle Angaben in Web-Datenbank und
Katalog wurden nach bestem Wissen gemacht. Irrtümer und Preisänderungen
vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen des allgemeinen Reiserechts. Für Klagen
des RV gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Abschluß des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht bekannt ist. In
diesen Fällen wird als Gerichtsstand Augsburg vereinbart. Der Reiseteilnehmer
kann den RV ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Augsburg
verklagen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Irrtum und Änderung vorbehalten.
Deutsches Mitsegler Centrum - DMC-Reisen Mühlbauer
Keltenstr. 30a - 86316
Friedberg
Ust.ID-Nr: DE 127413856
|